Informationen für Ärzte Wir unterstützen und entlasten

SAPV- spezialisierte ambulante Palliativversorgung

  • kann ergänzend zur haus- oder fachärztlichen Versorgung erbracht werden
  • kann mit AAPV und Pflegeleistungen kombiniert werden
  • der Anspruch ist gesetzlich geregelt in SGB V § 37b
  • Kostenübernahme erfolgt vollständig durch die Krankenkasse
  • kann durch Sie als Haus-, Fach- oder Klinikarzt per Muster 63 jederzeit verordnet werden

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Das Team ist 24 Stunden für den Patienten erreichbar.

Oft gestellte Fragen zu SAPV

Anspruch haben Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung aufgrund einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung mit z.B. ausgeprägten Symptomen (Dyspnoe, Übelkeit/Erbrechen, Schmerzen, Unruhe, Angst...), mit aufwändigen Therapien wie Schmerzpumpen, parenteraler Ernährung oder komplexer Wundversorgung.

Im Vordergrund stehen die Verbesserung der Lebensqualität, Symptomlinderung und Vermeidung von Klinikaufenthalten.

SAPV kann jederzeit durch Vertrags- und Klinikärzte mittels Muster 63 verordnet werden.

Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern!

Geht eine SAPV-Verordnung bei uns ein oder wird ein Patient anderweitig bei uns angemeldet, erfolgt die zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Patienten und die Vereinbarung eines Hausbesuches zum Erstgespräch und zur Koordination.

Sie als Haus-/ Facharzt betreuen Ihren Patienten wie gewohnt. Wir wollen im Team unterstützen und entlasten.

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