Nach Verordnung durch den behandelnden Arzt bespricht das SAPV-Team beim ersten Kontakt mit dem Patienten und den Angehörigen den individuellen Bedarf in der Versorgung. Dieser kann sich im Verlauf der Erkrankung ändern, so dass die Versorgung angepasst werden muss.
In Absprache mit dem verordnenden Arzt erfolgt die Leistung des SAPV-Teams in Form einer Beratung, Koordination, additiven Teilversorgung oder Vollversorgung.
Erstanfrage:
z.B. durch Krankenhaus, niedergelassenen Arzt, Kostenträger, andere Patientendienste, Patient, Angehörige oder Bevollmächtigte
Ausstellung einer SAPV-Verordnung (Muster 63):
z.B. durch Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus, wichtig zur Bewilligung der Versorgung durch die Krankenkasse!
Kontaktaufnahme mit dem Patienten:
SAPV-Team vereinbart einen Termin, Palliativarzt prüft die Indikation, es werden die Vorstellungen und Bedürfnisse des Patienten und der Angehörigen erfragt und der Leistungsumfang festgelegt
Beginn der SAPV-Versorgung:
nach Bewilligung durch die Krankenkasse und in Absprache mit dem Patienten und seinen Angehörigen